Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch diese zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes dieser Vorstandsmitglieder darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.