Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Verträge des Vereins mit Mitgliedern des Vorstandes bedürfen der Zustimmung oder Genehmigung der Mitgliederversammlung.