Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und zur Aufnahme eine Kredits von mehr als 1.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.