Der vertretungsberechtigte Vorstand des Vereins besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten, im Übrigen durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam.