Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.