Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden jeweils allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften, im Wert von mehr als 1000,-- EUR, der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende oder ein Vorsitzender und der Schatzmeister den Verein gemeinsam vertreten.