Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch die zwei weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zur Kündigung der Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund, Landesverband Brandenburg die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.