Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem Schatzmeister als 2. Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit und Sponsoring und dem Verantwortlichen für Kultur.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.