Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1000,00 € der Zustimmung des erweiterten Vorstandes bedürfen und Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5000,00 € der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.