Über das Vermögen des Vereins ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) am 29.09.1997 (AZ: 3.2 N 208/97) das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.