Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 5 bis maximal 9 Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei einer von beiden der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss.