Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.