Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 100,00 EUR ist der Vorstand verpflichtet, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.