Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, wobei einer von ihnen der stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister sein muss.