Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Präsident/Präsidentin), dem 1. Stellvertreter/in, dem 2. Stellvertreter/in (Schatzmeister/Schatzmeisterin), zwei weiteren Vorstandmitgliedern und einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen der Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.