Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und bis zu zwei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, wobei entweder der Vorsitzende oder der Stellvertreter anwesend sein muss.