Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem bis drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
mit der Befugnis zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte und der Durchführung der durch den Vorstand gefassten Beschlüsse zur Wahrung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins und der vom Verein betriebenen Einrichtungen
mit der Befugnis zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte und der Durchführung der durch den Vorstand gefassten Beschlüsse zur Wahrung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins und der vom Verein betriebenen Einrichtungen
mit der Befugnis zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte und der Durchführung der durch den Vorstand gefassten Beschlüsse zur Wahrung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins und der vom Verein betriebenen Einrichtungen