Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 200,00 DM verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmenden Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt.