| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsvollmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften ab 3.000,00 EUR ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig wird. |