| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Protokollführer, dem stellvertretenden Protokollführer und minimal drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |