| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (gleichzeitig Künstlerischer Leiter) sowie dem Stellvertreter (gleichzeitig Schatzmeister). |