| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei gleichberechtigte Co-Kreisvorsitzende, dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |