| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei, jedoch höchstens vier Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder zwei Stellvertretern gemeinsam vertreten. |