Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem/einer bis maximal zwei Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Schatzmeister/in und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.