| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Präsident/en/in, dem/der Schatzmeister/in und bis zu drei Vizepräsident/en/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Präsident/en/in oder den/die Schatzmeister/in gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |