| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern, darunter dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und den Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |