| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes, das den Verein mit mehr als 1.000,00 EUR belastet, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich.
Zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes, das den Verein mit mehr als 2.000,00 EUR belastet, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |