Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden des Vereins und kann darüber hinaus aus bis zu sechs weiteren Personen bestehen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.