| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 6 Personen. Dazu gehören der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Darüber hinaus können bis zu 3 Beisitzer dem Vorstand angehören. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |