| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem Kassierer. Es können bei Bedarf weitere Vorstandsmitglieder bestellt werden. Jedoch besteht der Vorstand aus maximal 7 Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |