| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter des Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00 EUR bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Mitgliederversammlung. |