| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Der Vorsitzende darf bei Rechtsgeschäften bis zu 10.000,00 EUR (zehntausend Euro) den Verein allein vertreten. Die Stellvertreter dürfen bei Rechtsgeschäften bis zu 5.000,00 EUR (fünftausend Euro) den Verein jeweils allein und bei Rechtsgeschäften bis zu 10.000,00 EUR (zehntausend Euro) gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften ab 10.000,01 EUR wird der Verein durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |