Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei bis sechs Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten, weitere Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.