Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgleidern. Davon ist ein Vorstandsmitglied gleichzeitig erster Sprecher (Vorsitzender) und ein Vorstandsmitglied ist gleichzeitig Kassenwart, die übrigen Vorstandsmitglieder sind Sprecher des Vereins.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.