Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verantwortlichen für technische Anlagen und ggf. dem Verantwortlichen für Ordnung, Recht und Brandschutz sowie dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.