Der vertretungsberechtigte Vorsand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, den 2 Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder einem Stellvertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.