Der vertretungsberechtigte Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Kassenführer und dem Schriftführer. Der Vorsitzende und sein erster Stellvertreter vertreten den Verein allein; die übrigen Vorstandsmitgliedersind nur gemeinsam (jeweils zwei von diesen) vertretungsberechtigt.