| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen der beiden Vorsitzenden allein vertreten. Bei Geschäften ab einem Betrag von 5.000,00 Euro und bei Personalentscheidungen, die zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis führen, muss ein ordentlicher Vorstandsbeschluss herbeigeführt werden. |