| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird nach außen vertreten durch den ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |