Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Verantwortlichen für Öffenlichkeitsarbeit. Darüber hinaus können drei Beisitzer gewählt werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, davon muss ein Mitglied der Vorsitzender oder der Stellvertretende Vorsitzende sein.