Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich dem Vorstandsvorsitzenden und dem Schatzmeister. Darüber hinaus können dem Vorstand bis zu drei weitere Personen angehören.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.