Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens 5 bis maximal 7 Personen, darunter dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Schatzmeister/in und mindestens 1 bis maximal 3 Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n oder die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.