Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n allein oder durch die beiden weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.