Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 2.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand seine Zustimmung erteilt hat.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Sportwart und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei der vorstehend genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.