Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Über Ausgaben, die einen Betrag von 5.000 Euro übersteigen, entscheidet die Mitgliederversammlung.