Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte die den Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr als 300,00 EUR verpflichten, bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.