Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, bis zu zwei gewählten Beisitzern, dem Mitglied des Präsidiums des Landessportbundes Brandenburg und dem Jugendsekretär der Brandenburgischen Sportjugend.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.