Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein. Der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.