Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter und dem 2. Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften über 2000,00 Euro wird der Verein durch den Vorsitzenden zusammen mit einem Stellvertreter vertreten.