Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
mit der Befugnis allein zu vertreten. Ihm obliegt die Führung des operativen Geschäfts (laufendes Geschäft, Tagesgeschäft) für den Vereinsinnenbereich (Geschäftsführerbefugnis) und die Vertretungsbefugnis nach außen (Vertretungsmacht) analog zu den im GmbHG getroffenen Regelungen für GmbH-Geschäftsführer, mit Ausnahme der nachfolgend genannten Geschäfte, welche in der ausschließlichen Kompetenz des Vorstandes liegen: 1.) die strategischen Ziele des Regionalverbandes periodisch festzulegen; 2.) die Mitglieder der Geschäftsführung auszuwählen, einzustellen und zu entlassen sowie als besonderen Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und abzuberufen; 3.) den jährlichen Wirtschaftsplan sowie etwaige Nachtragswirtschaftspläne zu beschießen; 4.) die Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung zu beaufsichtigen; 5.) nach Anhörung der Kontrollkommission einen externen Wirtschaftsprüfer auszuwählen und zu beauftragen sowie den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts zu verabschieden; 6.) Grundstücksgeschäfte sowie Bürgschaftsverträge abzuschließen. Für jeweils einzelne, der vorgenannten Geschäfte und Verträge, kann der Geschäftsführung vom Vorstand eine Vollmacht erteilt werden; 7.) die Mitgliederversammlungen einzuberufen; 8.) die Berichts- und Vorlagepflichten gegenüber der Mitgliederversammlung zu erfüllen.